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   VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815   

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https://dejure.org/2007,20952
VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815 (https://dejure.org/2007,20952)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.06.2007 - 7 CE 07.815 (https://dejure.org/2007,20952)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 7 CE 07.815 (https://dejure.org/2007,20952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliches Verbreiten von Auszügen aus einer Gerichtsentscheidung auf einer kirchlichen Website und Erwecken des Verdachts der Verstrickung einer Glaubensgemeinschaft in Straftaten eines früheren Mitglieds; Isolierte Betrachtungsweise der einzelnen Elemente bei der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der Ordensgesellschaften einschließlich Kirchenfinanzrecht und kirchliche Stiftungen: Universelles Leben (UL); Untersagung von Äußerungen auf kirchlicher Website; Ermittlung des Sinngehalts einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815
    Bei der Ermittlung des objektiven Sinngehalts einer Äußerung dürfen aber deren einzelne Elemente nicht isoliert betrachtet werden; ausgehend vom Wortlaut sind vielmehr auch der sprachliche Kontext sowie die sonstigen Begleitumstände zu berücksichtigen, soweit sie für einen unvoreingenommenen und verständigen Leser bzw. Zuhörer erkennbar sind (BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/295; BGH vom 22.11.2005 NJW 2006, 601/602 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815
    Bei der Ermittlung des objektiven Sinngehalts einer Äußerung dürfen aber deren einzelne Elemente nicht isoliert betrachtet werden; ausgehend vom Wortlaut sind vielmehr auch der sprachliche Kontext sowie die sonstigen Begleitumstände zu berücksichtigen, soweit sie für einen unvoreingenommenen und verständigen Leser bzw. Zuhörer erkennbar sind (BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/295; BGH vom 22.11.2005 NJW 2006, 601/602 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.02.2006 - 7 CE 05.3199

    Universelles Leben, Unterlassung einer Tatsachenbehauptung, allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815
    Ein solches Interesse wäre anzuerkennen, wenn für die geäußerte Vermutung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestünden (vgl. BayVGH vom 24.2.2006 NVwZ-RR 2006, 586/587; vom 12.6.2007 Az. 7 CE 07.472).
  • VGH Bayern, 04.12.2006 - 7 ZB 06.1790

    Universelles Leben (UL); Unterlassungsanspruch hinsichtlich auf einer Website

    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815
    Dieser erste Eindruck wird bestätigt durch die auffällige Entschlossenheit, mit der die Antragsgegnerin trotz des für sie negativ ausgegangenen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht München (Az. 17 M K 05.2567; bestätigt durch BayVGH vom 4.12.2006 Az. 7 ZB 06.1790) fortlaufend darum bemüht ist, zwischen dem "Millionenbetrüger Richard S." und dem UL im Bewusstsein der Öffentlichkeit eine Verbindung herzustellen.
  • VGH Bayern, 12.06.2007 - 7 CE 07.472
    Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2007 - 7 CE 07.815
    Ein solches Interesse wäre anzuerkennen, wenn für die geäußerte Vermutung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestünden (vgl. BayVGH vom 24.2.2006 NVwZ-RR 2006, 586/587; vom 12.6.2007 Az. 7 CE 07.472).
  • VGH Bayern, 05.09.2008 - 7 CE 08.2158
    Hieraus ließe sich bei sachlicher Unrichtigkeit bzw. fehlender Nachweisbarkeit entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 22.6.2007 Az. 7 CE 07.815) unter Umständen ein eigener Unterlassungsanspruch ableiten.
  • VG Würzburg, 06.08.2008 - W 1 E 08.1769

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

    Die streitgegenständliche Textpassage ist geeignet, ihn in seinem sozialen Geltungsanspruch und damit in der Ausübung der Religionsfreiheit zu beeinträchtigen (vgl. BayVGH vom 22.06.2007 Az.: 7 CE 07.815).
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